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Abgeltungsteuer-Rechner: Steuer auf Kapitalerträge in Deutschland

Berechnen Sie die Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auf Kursgewinne, Dividenden und Zinsen – nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags.

Abgeltungsteuer-Rechner (Deutschland)
Kursgewinne, Dividenden und Zinsen zusammengerechnet.
Sparer-Pauschbetrag, editierbar, falls sich der Betrag ändert.

Eine Schätzung für Privatanleger. Bei Fondserträgen kommen zusätzlich die Vorabpauschale und Teilfreistellungen ins Spiel, die hier nicht abgebildet sind.

Kapitalerträge werden in Deutschland pauschal mit 25 % besteuert und nicht mit dem persönlichen Einkommensteuersatz. Dazu kommt der Solidaritätszuschlag, der mit 5,5 % auf die Steuer selbst erhoben wird und nicht auf den Gewinn, sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer, je nach Bundesland 8 % oder 9 % der Steuer.

Vor alldem stellt der Sparer-Pauschbetrag jedes Jahr den ersten Teil der Kapitalerträge steuerfrei. Dieser Rechner zieht zuerst den Pauschbetrag ab, rechnet dann die Abgeltungsteuer und anschließend die Zuschläge und weist die effektive Gesamtbelastung aus.

Warum aus 25 % tatsächlich 26,375 % werden

Für die meisten Arbeitnehmer ist der Solidaritätszuschlag abgeschafft, auf die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge wird er aber weiterhin in voller Höhe erhoben. Da er auf die Steuer anfällt und nicht auf den Gewinn, ergeben 25 % plus 5,5 % von 25 % zusammen 26,375 % des Gewinns.

Die Kirchensteuer wird, wenn Sie als Mitglied gemeldet sind, auf dieselbe Bemessungsgrundlage erhoben. Sie mindert zugleich die Abgeltungsteuer selbst ein Stück weit – deshalb liegt die Gesamtbelastung etwas unter der schlichten Summe der Sätze.

Pauschbetrag nutzen und Freistellungsauftrag erteilen

Über mehrere Banken hinweg wird der Sparer-Pauschbetrag nicht automatisch berücksichtigt. Sie erteilen jedem Institut einen Freistellungsauftrag und teilen den Gesamtbetrag dabei auf; ohne ihn behält die Bank ab dem ersten Euro Steuer ein, und Sie müssen sie sich über die Steuererklärung zurückholen.

Der Pauschbetrag gilt pro Person, zusammen veranlagte Paare haben also den doppelten Spielraum. Führt ein Paar getrennte Depots, ist die sinnvolle Aufteilung der Freistellungsaufträge ein kleiner Verwaltungsschritt, der jedes Jahr bares Geld wert ist.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag?

Der Sparer-Pauschbetrag liegt seit 2023 bei 1.000 € pro Person und Jahr, bei zusammen veranlagten Paaren bei 2.000 €. Das Feld hier ist editierbar, damit der Rechner auch nach einer erneuten Anhebung des Betrags korrekt bleibt.

Wird die Steuer automatisch einbehalten?

Bei Konten und Depots deutscher Banken und Broker ja: Das Institut behält die Steuer ein und führt sie ab, in der Steuererklärung taucht dann nichts mehr auf. Bei einem ausländischen Broker geben Sie die Erträge selbst in der Anlage KAP an.

Bekomme ich die Steuer zurück, wenn mein Einkommen niedrig ist?

Ja, über die Günstigerprüfung. Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter dem Abgeltungsteuersatz, setzt das Finanzamt den niedrigeren Satz an – beantragen müssen Sie die Prüfung aber in der Steuererklärung. Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung lässt sich der Steuerabzug an der Quelle auch ganz vermeiden.

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